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    Barrierefreiheitserklärung von Domestika

    1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit

    Bei Domestika verpflichten wir uns, allen Menschen ein barrierefreies und inklusives digitales Erlebnis zu bieten, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder der von ihnen verwendeten assistiven Technologie.

    Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere Website (www.domestika.org), ihre Subdomains und unsere mobilen Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind, im Einklang mit den internationalen Standards der Barrierefreiheit.

    Barrierefreiheit ist ein integraler Grundsatz bei der Gestaltung, Entwicklung, Wartung und kontinuierlichen Verbesserung unserer digitalen Produkte und Dienstleistungen.

    2. Anwendbare Vorschriften und Standards

    Domestika entwickelt und pflegt seine digitalen Dienste unter Berücksichtigung der folgenden internationalen Standards und Rahmenwerke:

    • Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
    • Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA.
    • Die europäische Norm EN 301 549 über Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen.
    • Die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act).

    Darüber hinaus ist Domestika bestrebt, seine Dienste für Nutzerinnen und Nutzer in den Vereinigten Staaten mit den Grundsätzen der Barrierefreiheit gemäß Titel III des Americans with Disabilities Act (ADA) und, soweit anwendbar, mit der Section 508 des Rehabilitation Act kompatibel zu gestalten.

    3. Stand der Barrierefreiheit

    Derzeit befinden sich die digitalen Plattformen von Domestika in einem Zustand der teilweisen Konformität mit den WCAG 2.1 Stufe AA und schreiten schrittweise in Richtung Konformität mit den WCAG 2.2 Stufe AA voran.

    Teilweise Konformität bedeutet, dass bestimmte Seiten oder Funktionen möglicherweise noch nicht alle anwendbaren Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen.

    Wir verfügen über ein dauerhaftes Verbesserungsprogramm, das die Identifizierung, Bewertung und Beseitigung von Barrieren der Barrierefreiheit priorisiert.

    4. Inhalte, die möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind

    Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte Einschränkungen der Barrierefreiheit aufweisen, darunter:

    • bestimmte Videos, die noch keine vollständigen Untertitel oder Audiodeskription enthalten;
    • einige herunterladbare PDF-Dokumente, die Verbesserungen erfordern, um vollständig mit assistiven Technologien kompatibel zu sein;
    • bestimmte ältere oder historische Inhalte, die vor der Einführung der aktuellen Standards veröffentlicht wurden;
    • von Nutzern oder Dritten erstellte Inhalte, die die Anforderungen der Barrierefreiheit möglicherweise nicht vollständig erfüllen.

    Wenn ein Dokument nicht in einem barrierefreien Format verfügbar ist, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um auf Anfrage der Nutzerin oder des Nutzers eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.

    5. Ergriffene Maßnahmen

    Domestika hat unter anderem die folgenden Maßnahmen umgesetzt:

    • Integration von Barrierefreiheitsanforderungen bereits in den Phasen der Gestaltung und Entwicklung;
    • regelmäßige Audits mithilfe automatischer Werkzeuge, manueller Überprüfungen und Fachleuten für Barrierefreiheit;
    • Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien an den Bewertungsprozessen;
    • kontinuierliche Weiterbildung der Teams für Gestaltung, Entwicklung und Produkt;
    • schrittweise Einführung automatischer Kontrollen bei der Veröffentlichung von Inhalten;
    • Empfehlungen und bewährte Verfahren der Barrierefreiheit für Kreative und Lehrende;
    • kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Inhalte durch Untertitel, Alternativtexte und andere barrierefreie Ressourcen.

    6. Kompatibilität mit assistiven Technologien

    Unsere Dienste werden so gestaltet, dass sie mit den am häufigsten verwendeten assistiven Technologien kompatibel sind, sofern aktuelle Versionen von Webbrowsern und kompatiblen Betriebssystemen verwendet werden:

    • NVDA
    • JAWS
    • VoiceOver
    • TalkBack
    • Navigation per Tastatur
    • Spracherkennungssoftware
    • Bildschirmvergrößerungsprogramme
    • Konfigurationen mit hohem Kontrast.

    Für ein bestmögliches Erlebnis empfehlen wir die Verwendung aktueller Versionen der wichtigsten Webbrowser und Betriebssysteme.

    7. Bewertung der Barrierefreiheit

    Die Barrierefreiheit unserer digitalen Plattformen wird regelmäßig durch eine Kombination aus folgenden Verfahren bewertet:

    • automatische Bewertungswerkzeuge;
    • manuelle Überprüfungen;
    • funktionale Tests durch Fachleute;
    • Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen.

    Die Bewertungen erfolgen unter Berücksichtigung der WCAG 2.1 und 2.2, Stufe AA, sowie der Norm EN 301 549. Sie stützen sich zudem auf spezialisierte Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit und auf Fachleute mit umfangreicher Erfahrung.

    8. Kontakt

    Wenn Sie auf eine Barriere der Barrierefreiheit stoßen, einen Inhalt in einem alternativen Format benötigen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Dienste unterbreiten möchten, können Sie sich unter folgender Adresse mit uns in Verbindung setzen:

    E-Mail: accessibility@domestika.org

    Wir verpflichten uns, auf Anfragen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit innerhalb von höchstens 15 Werktagen nach deren Eingang zu antworten. Wir bestätigen den Eingang der Anfrage, bewerten den Vorfall gemeinsam mit dem zuständigen Team und informieren nach Möglichkeit über alternative Lösungen oder vorläufige Maßnahmen sowie über die geplanten Schritte und den geschätzten Zeitrahmen für die Behebung.

    9. Beschwerdeverfahren

    Nutzerinnen und Nutzer können bei der zuständigen Behörde oder über die in den anwendbaren Vorschriften zur Barrierefreiheit des Landes, in dem sie den Dienst erhalten, vorgesehenen Mechanismen Beschwerde einlegen.

    10. Überprüfung der Erklärung

    Die vorliegende Erklärung wird regelmäßig überprüft, um die umgesetzten Verbesserungen sowie die Weiterentwicklung der technischen Standards und der anwendbaren Vorschriften widerzuspiegeln.

    Erstellungsdatum: 21. August 2024.

    Letzte Überprüfung: Juni 2026.